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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Visure GmbH)

Version 1.1 - 4.4.2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Visure GmbH.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte der Visure GmbH akzeptiert oder die in der Offerte angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Bezahlung

3.1 Bei einem Auftragsvolumen ab CHF 10000 sind 50 % der Gesamtkosten vor Drehbeginn zu bezahlen, die restlichen 50 % bei der Abnahme und Abschluss des Projekts, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.2 Bei Zahlungsverzug ist die Visure GmbH berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern.

4. Lieferfrist

4.1 Der Abgabetermin wird vor Beginn der Videoproduktion zwischen den Vertragsparteien festgelegt.
4.2 Kann die Visure GmbH den Abgabetermin nicht einhalten, wird der Auftraggeber umgehend über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informiert.
4.3 Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt verursacht werden, führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Abgabetermins.

5. Filmproduktion

5.1 Die Filmproduktion erfolgt gemäss dem mit dem Kunden abgestimmten Konzept und dem in der Offerte definierten Leistungsumfang.
5.2 Die Visure GmbH trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung der Videoproduktion. Die inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
5.3 Entstehen am Drehtag Verzögerungen oder Komplikationen durch den Auftraggeber, wird der dadurch entstehende Mehraufwand in Rechnung gestellt.
5.4 Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Absprache mit zusätzlichen Kosten verrechnet. Sollte die gewünschte Änderung erheblich vom ursprünglichen Konzept abweichen, behält sich die Visure GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall trägt der Auftraggeber sämtliche bis dahin entstandenen Kosten.
5.5 Stellt der Auftraggeber Produktionsmaterial (z. B. Bilder, Texte, Logos, Videoaufnahmen) zur Verfügung, ist er für die termingerechte Lieferung in einem verwertbaren Format verantwortlich. Zudem garantiert er, über die erforderlichen Rechte an diesem Material zu verfügen und überträgt diese an die Visure GmbH zur Weiterverarbeitung. Falls das Material nur mit erheblichem Mehraufwand genutzt werden kann, trägt der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten.
5.6 Musik und Toneffekte sind essenzielle Gestaltungselemente der Videoproduktion und werden – sofern nicht anders vereinbart – von der Visure GmbH ausgewählt. Falls der Auftraggeber spezifische Wünsche zur Musikauswahl hat, müssen diese vor Beginn der Dreharbeiten kommuniziert werden und können zu Mehrkosten führen. Änderungswünsche an der Musik sind nach Beginn der Nachbearbeitung nicht mehr möglich.

6. Abnahme

6.1 Nach Fertigstellung der Videoproduktion erhält der Auftraggeber die vereinbarten Endprodukte zugestellt. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Produktion als abgenommen.
6.2 Mängel, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, sind nicht Gegenstand von Reklamationen. Künstlerische Differenzen innerhalb des vereinbarten Konzepts gelten nicht als Mangel, und die Visure GmbH ist nicht verpflichtet, rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
6.3 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Videoproduktion dem vereinbarten Konzept und Leistungsumfang entspricht.

7. Immaterialgüterrechte

7.1 Das Eigentum an sämtlichem während der Produktion entstandenem Rohmaterial sowie allen Zwischenprodukten und schriftlichen Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der Visure GmbH.
7.2 Die Visure GmbH darf alle entstandenen Bild- und Tonaufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Werbezwecke nutzen, sofern nicht anders vertraglich geregelt.

8. Gewährleistung

8.1 Die Visure GmbH verpflichtet sich zur treuhänderischen, effizienten und professionellen Umsetzung des Projekts und strebt stets die bestmögliche Qualität an.

9. Haftung

9.1 Jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden ist auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, allfällige Schäden umgehend zu melden.
9.3 Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Sollte die Visure GmbH aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Erdbeben, Kriege, Streiks) oder aufgrund von Krankheit/Unfall nicht in der Lage sein, Termine einzuhalten, ist sie während der Dauer dieser Ereignisse sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. In einem solchen Fall wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gültige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für allfällige Vertragslücken.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

12.1 Diese AGB unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Visure GmbH, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.